Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Hierzu liegen keine Angaben vor.Ausführliche Beschreibung
Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.
Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
- eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.
Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
- Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
- Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
- G
- aG
- B
- H
- Bl
- Gl
- TBl
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Berechnungsgrundlage
Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.
Gebühr
53 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Gebühr
104 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Ablauf
Nutzen Sie das Portal der Online-Antragstellung.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Fristen
Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Anfragen zum Bearbeitungsstand
Wünschen Sie konkrete Auskünfte zum Bearbeitungsstand Ihres Feststellungsantrages oder möchten Sie weitere Angaben einreichen, dann wenden Sie sich an das LASV.
Sie können hierfür das zentrale Kontakformular nutzen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)
Bürgerbüros:
- Standort Cottbus:
Lipezker Straße 45, Haus 6
03048 Cottbus
- Standort Frankfurt (Oder):
Robert-Havemann-Str. 4
15236 Frankfurt (Oder)
- Standort Potsdam:
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
- Für einen persönlichen Besuch in den Bürgerbüros kann ein Termin online gebucht werden. https://termin-lasv.brandenburg.de/
Erreichbarkeit Servicetelefon:
Tel.: 0355 2893-800
Mo. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Di. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15.00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Kontakt per E-Mail
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 3 - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
- § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- § 228 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
Hinweise
Die Zahlungsinformation wird 6 Wochen vor Ablauf des gültigen Beiblattes versendet. Da hierbei mit verschiedenen regional tätigen Kurier- und Postdienstleistern zusammengearbeitet wird, variieren die Postlaufzeiten zum Teil erheblich. Aus diesem Grund kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Unterlagen die Antragstellenden erst vier Wochen vor Ablauf erreichen.
Nachzureichende Dokumente können an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: service@lasv.brandenburg.de, alternativ kann ebenfalls das Kontaktformular verwendet werden: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/kontakt/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
13.05.2025
