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Hochschulvorlesung ohne Einschreibung besuchen

Bevor Sie ein Studium beginnen, möchten Sie einen tieferen Einblick in die Themen erhalten? Informieren Sie sich hier über eine Gasthörerschaft.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Die Gasthörerschaft soll allen Interessierten einen Einblick in das Studium und die Hochschule geben. Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung können Gasthörer an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Über die Zulassung entscheiden die Hochschulen je nach Kapazität selbst.

Während der Gasthörerschaft sind Sie nicht immatrikuliert.

Die Gasthörerschaft können Sie immer nur für ein Semester beantragen. Viele nutzen die Möglichkeit, um die Hochschule und das Studium kennenzulernen.

Auch wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörerin oder –hörer zugelassen werden.

Formulare


Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Viele Hochschulen stellen die Anträge online zur Verfügung.

Voraussetzung


  • Die Hochschule hat für Ihren gewünschten Studiengang genügend Kapazitäten
  • Sie haben die Gebühr gezahlt

Gebühr


Für die Gasthörerschaft müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Diese richtet sich nach der Hochschule und Ihrer persönlichen und finanziellen Situation.
In Ausnahmefällen ist die Gasthörerschaft kostenlos.

Kostenrahmen: [Gebühr]: EUR 15,00 – 46,00

Ablauf


Sie entscheiden sich für einen Studiengang an einer Hochschule. An dieser Hochschule stellen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen und dieser nur für ein Semester gültig ist.

Die Hochschule entscheidet, ob Sie als Gasthörerin oder –hörer zugelassen werden. Dabei prüft Sie, ob genügend Kapazitäten vorhanden sind.

Sobald Sie die Gebühr entrichtet haben, erhalten Sie einen Gasthörerausweis. Mit diesem können Sie dann an Lehrveranstaltungen teilnehmen.

Erforderliche Unterlagen


  • Antrag auf Gasthörerschaft
  • Kopie Ihres Passes/ Ihres Personalausweises

Fristen


Die Hochschulen legen die Fristen fest, in denen Sie den Antrag einreichen müssen.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


die jeweilige Hochschule

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

Hinweise

Viele Hochschulen bieten Studierenden anderer Hochschulen eine kostenlose Gasthörerschaft an.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
07.07.2022