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Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende

Freiwillige Zahlung der Kommunen an Auszubildende und Studierende pro Semester bzw. Ausbildungshalbjahr.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

Formulare


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Voraussetzung


Das Datum der Anmeldung des Haupt- oder des alleinigen Wohnsitzes in der Stadt darf nicht mehr als drei Monate vor Beginn der Ausbildung/des Studiums liegen.

Gebühr


Keine

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Studierende:
    • Immatrikulationsbescheinigung bei Erstbeantragung, bei Folgeanträgen Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das jeweils laufende Semester
  • Auszubildende:
    • bei schulischer Berufsausbildung: Schulbescheinigung für das jeweils laufende Ausbildungshalbjahr
    • bei dualer Berufsausbildung: Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes, in der versichert wird, dass die/der jeweilige Auszubildende ihre/seine Ausbildung in dem jeweiligen Ausbildungshalbjahr in dem sich in der Kommune befindlichen Ausbildungsbetrieb absolviert

Fristen


Die Fristen sind für das 1. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.03. - 30.06. und für das 2. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.09. - 31.12. des jeweiligen Jahres.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Bürgeramt, Pass- und Meldewesen

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie der Kommune über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende

Hinweise

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.


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