Sie sind hier: Start Detail

Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz

Sie sind Prüfingenieure oder Prüfingenieurin für Brandschutz und wollen eine Zweitniederlassung genehmigen lassen? Informieren Sie sich hier.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

Gebühr


Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€

Ablauf


  • Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
  • Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
  • Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
  • Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.

Erforderliche Unterlagen


Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

  1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
  2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
  3. zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.

Fristen


Keine

Bearbeitungsdauer


Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Bautechnisches Prüfamt

Landesamt für Bauen und Verkehr

Außenstelle Cottbus

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am
25.07.2022