Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Standsicherheit
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Bauaufsichtlich anerkannte Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik können eine Zweitniederlassung errichten. Die Errichtung bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.
Formulare
Voraussetzung
Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Hierzu zählen:
• Für jede Niederlassung steht ein Raum zur Verfügung, in dem Sie Ihren Beruf ausüben können
• Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar
• Sie können Ihre Pflichten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur ausüben
• Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt
Gebühr
Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€
Ablauf
Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik zu stellen.
Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:
- zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
- zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
- zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Bautechnisches Prüfamt
Landesamt für Bauen und Verkehr
Außenstelle Cottbus
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage nach der Verwaltungsgerichtsordnung
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
25.07.2022
