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Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Standsicherheit

Sie möchten als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin für Baustatik eine Zweitniederlassung errichten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Bauaufsichtlich anerkannte Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik können eine Zweitniederlassung errichten. Die Errichtung bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.

Formulare


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Voraussetzung


Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

Hierzu zählen:

• Für jede Niederlassung steht ein Raum zur Verfügung, in dem Sie Ihren Beruf ausüben können

• Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar

• Sie können Ihre Pflichten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur  ausüben

• Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt

Gebühr


Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€

Ablauf


Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik zu stellen.

Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.

Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.

Genehmigung durch Bescheid, ggf.  im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.

Erforderliche Unterlagen


Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

  1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
  2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
  3. zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.

Fristen


keine

Bearbeitungsdauer


Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Bautechnisches Prüfamt

Landesamt für Bauen und Verkehr

Außenstelle Cottbus

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage nach der Verwaltungsgerichtsordnung


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am
25.07.2022