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Erinnerungsstein

Bringen Sie Ihre Verbundenheit mit der Kommune zum Ausdruck, indem Sie einen Erinnerungsstein sponsorn.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit, ihre Verbundenheit mit der Kommune durch Erinnerungssteine zum Ausdruck zu bringen.
Der Erinnerungsstein ist keine besondere Form der Auszeichnung, so dass alle interessierten Personen, Personengruppen, Vereine, Firmen, Schulklassen u.ä., die eine erkennbare Beziehung zur Kommune haben, die Anfertigung und Verlegung eines solchen Steines beantragen können.

Hierbei bestimmt der Sponsor die Aufschrift des Steines. Für die Verlegung des Steines ist die Verwaltung verantwortlich.

Formulare


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Voraussetzung


Verbundenheit mit der Kommune.

Der Antrag wird nur versagt, wenn schwerwiegende Gründe, z.B. moralisches, ethisches oder politisches Fehlverhalten, dies erfordern. Sollten diese Gründe erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden, wird der Stein entfernt. Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht dabei nicht.

Gebühr


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Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch
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