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Abfallentsorgernummer beantragen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Weitere Informationen

Formulare


Land Brandenburg:

per Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de oder per Brief

Voraussetzung


Land Brandenburg:

genehmigte und errichtete Entsorgungsanlage

positives Votum der Überwachungsbehörde

Gebühr


Land Brandenburg:

Für die Erteilung einer Entsorgernummer 100,- €, für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt.

Für die zugehörige Sekundärerzeugernummer 70,- € für die Erteilung und 25,- € für die Änderung, jeweils zuzügl. MwSt

Ablauf


Land Brandenburg:

Nach Antragstellung wird ein Votum der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt.

Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid

Nach Zahlungseingang Versand des Bescheides

Erforderliche Unterlagen


Land Brandenburg:

  • Formloser Antrag mit Kontaktdaten
  • Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
  • Seite 1 der Genehmigung für die Entsorgungsanlage

Fristen


Land Brandenburg:

keine

Bearbeitungsdauer


Land Brandenburg:

ca. 2 Wochen

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Bei SBB Frau Rettschlag, Frau Hagen, Herr Dr. Döring

SBB Sonderabfallgesellschaft mbH

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Land Brandenburg:

Nur im Bescheid

Hinweise

Land Brandenburg:

Eine Entsorgernummer wird in der Regel zusammen mit einer sekundär Abfallerzeugernummer vergeben.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am
12.09.2022