Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Schulbesuchs in Deutschland erhalten haben, müssen Sie diese rechtzeitig vor dem Ablauf verlängern lassen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen. Insbesondere müssen Sie Ihren Lebensunterhalt in der Regel ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können und ausreichend krankenversichert sein.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen höchstens für die weitere Zeit des Schulbesuchs erteilt.
Wenn Sie minderjährig sind, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Verlängerungsantrag zustimmen.
Sie dürfen, während Sie die Aufenthaltserlaubnis besitzen, nicht nebenbei arbeiten.
Weitere Informationen
- Portal der Bundesregierung zu Sprachkursen in Deutschland
- Informationen über Visa zum Spracherwerb
- Informationen des pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der Kultusministerkonferenz
- Informationen für deutsche Gastfamilien
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Information for international skilled workers on the German government's "Make it in Germany" portal
Formulare
Voraussetzung
Gebühr
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.
Gebühr
96 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
VorkasseVerlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
Gebühr
48 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
VorkasseVerlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten für minderjährige Antragstellende
Gebühr
93 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
VorkasseVerlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten
Gebühr
46.5 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
VorkasseVerlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten für minderjährige Antragstellende
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Antragsfrist
8 WOCHE
Sie sollten spätestens 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis die Verlängerung bei der Ausländerbehörde beantragen.
Widerspruchsfrist
1 MONAT
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Zuständig im Land Brandenburg ist, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 16f Absatz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 8 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 5 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz (- AufenthG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Hinweise
- Während des Aufenthalts zum Schulbesuch erhalten Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur, wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch haben, beispielsweise wegen Familiennachzug oder Studium. Das gilt auch für die Zeit nach Ihrem Schulbesuch.
Bundesministerium des Innern (BMI)
15.08.2025
