Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen
Zuständige Stelle
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.
Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.
Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.
Weitere Informationen
Formulare
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Voraussetzung
- qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
- Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache
Gebühr
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Ablauf
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
- Inhalte der Qualifikation
- Zeugnis beziehungsweise Nachweis
Fristen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Bearbeitungsdauer
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Absatz 17 Satz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- § 19a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
07.10.2022
07.10.2022
