Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Formulare
Voraussetzung
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Gebühr
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Ablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Fristen
Anhörungsfrist
2 WOCHE
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Gesetzliche Bestimmungen
Amt Peitz und ZV Dikom
17.09.2024
