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Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden

Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Formulare


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Voraussetzung


  • Wohnort im Verwaltungsgebiet
  • Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen

Gebühr


Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Ablauf


Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Erforderliche Unterlagen


- Antrag schriftlich, online oder persönlich

- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim

- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes

- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune

Fristen


Anhörungsfrist
2 WOCHE

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Ordnungsamt der jeweiligen Kommune

kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Amt Peitz und ZV Dikom

Fachlich freigegeben am
17.09.2024