Kahlschlag im Schutzwald
Zuständige Stelle
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Formulare
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald
Voraussetzung
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Ausnahme/Befreiung ist möglich
Gebühr
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Ablauf
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Entscheidung
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
Fristen
Es gibt keine Antragsfrist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
17.07.2023
17.07.2023
