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Kahlschlag im Schutzwald

Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.

Formulare


Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald

Voraussetzung


  • Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
  • es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
  • Ausnahme/Befreiung ist möglich

Gebühr


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ablauf


1. Antragstellung

2. Prüfung der Unterlagen

3. Entscheidung

Erforderliche Unterlagen


Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald

Fristen


Es gibt keine Antragsfrist.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
17.07.2023