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Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Forstschadinsekten aus der Luft ausbringen

Grundsätzlich ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen im Land Brandenburg verboten. Für eine Ausbringung, ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Ausführliche Beschreibung


Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen benötigen Sie eine Genehmigung. Im Land Brandenburg wird das Genehmigungsverfahren vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) durchgeführt. Es prüft Ihren Genehmigungsantrag sowie die Vollständigkeit der Antragsunterlagen. Sie erhalten einen schriftlichen Genehmigungsbescheid.

Formulare


Voraussetzung


Sie müssen Waldeigentum besitzen oder Verfügungsberechtigte Person sein bzw. Körperschaft.

Gebühr


Ablauf


Für eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt.

Ihnen muss eine Gefährdungsbeurteilung des Landesbetrieb Forst Brandenburg vorliegen. 

Eine Abstimmung mit der zuständigen Oberförsterei ist durchzuführen.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer/Verfügungsberechtigte stellen einen formgebundenen Antrag an das LELF.

Das LELF prüft den Antrag förmlich und fachlich unter Beteiligung von Fachbehörden.

Der Antrag wird im Ergebnis schriftlich beschieden. Die Gebühren werden der Antragstellerin, dem Antragsteller mit Bescheid mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen


  • Antragsformular
  • Kopie des Luftfahrerscheins
  • Kopie des Sachkundenachweises der Anwender (Pilot und Bodenpersonal) nach § 9 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes
  • Anwendungsplan (flurstückgenau) mit Aufwandmengen der Pflanzenschutzmittel einschließlich der verwendeten Zusatzstoffe sowie der voraussichtlichen Anwendungszeitpunkte oder Anwendungszeiträume Arbeitsflugkarte, analog oder digital
  • schriftliche Erlaubnis der Nutzungsberechtigten der betroffenen Bodenflächen, die als Arbeitsflugplätze (einschließlich Betankungsplätze) vorgesehen sind

Fristen


Fristtyp: Antragsfrist

Dauer: 30 Werktage

Bearbeitungsdauer


30 Werktage

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz

pflanzenschutzdienst@lelf.brandenburg.de

+49 335 60676-2101

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutz

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
17.07.2023