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Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden. Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Formulare


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Voraussetzung


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Gebühr


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Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


Bestätigung des Wohnungsgebers

Fristen


Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

BMI, Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben am
19.11.2015