Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Zuständige Stelle
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Formulare
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Voraussetzung
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gebühr
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Ablauf
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Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Bearbeitungsdauer
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Weitere Kontaktmöglichkeiten
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Gesetzliche Bestimmungen
Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben am
19.11.2015
19.11.2015
