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Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

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Ansprechpersonen

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Ausführliche Beschreibung


Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

Formulare


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Voraussetzung


  • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
  • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

Gebühr


Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse

Ablauf


Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

  • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

Erforderliche Unterlagen


Keine

Fristen


Es gibt keine Fristen. 

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Standesamt

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

- Anweisung durch das Gericht


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Fachlich freigegeben am
16.06.2022