Hochschulzeugnis erhalten
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Ausführliche Beschreibung
Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor- oder Masterstudiums erhalten Sie ein Zeugnis, das die absolvierten Module des Studiengangs und das Thema der Abschlussarbeit unter Angabe der jeweiligen Bewertungen und der erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die Gesamtnote enthält.
Zudem erhalten Sie eine Urkunde, mit welcher die Hochschule den Bachelor- oder Mastergrad verleiht.
Darüber hinaus erhalten Sie als Anlage zum Zeugnis ein in deutscher und englischer Sprache verfasstes Dokument (Diploma Supplement). Dieses beinhaltet Informationen insbesondere über die Hochschule, die Zugangsvoraussetzungen für das Studium, die Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbene Qualifikation.
Die Urkunde und das Zeugnis erhalten Sie in deutscher und – ggf. auf Antrag – auch in englischer Sprache. Auf Antrag bei der jeweiligen Hochschule können Sie diese auch in englischer Sprache erhalten. Einige Hochschulen haben in ihren Rahmenprüfungsordnungen auch eine Ausgabe von Dokumenten in beiden Sprachen vorgesehen, ohne dass es eines gesonderten Antrags bedarf.
Weitere Informationen
Formulare
Formulare: teilweise
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Voraussetzung
Sie haben alle in Ihrem Studiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht.
Gebühr
keine
Ablauf
Ausstellung der Abschlussdokumente überwiegend von Amts wegen, gegebenenfalls auch auf Antrag.
Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf bei der jeweiligen Hochschule bzw. dem zuständigen Prüfungsamt informieren.
Erforderliche Unterlagen
abhängig von Ihrer Hochschule und Ihrem Studiengang
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
abhängig von der jeweiligen Hochschule
Weitere Kontaktmöglichkeiten
die jeweilige Hochschule
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rahmenordnungen der Hochschulen für Studium, Prüfungen, Zugang und Zulassung
Studien-und Prüfungsordnungen der Hochschulen
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
12.07.2023
