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Studium im Schwerpunktbereich abschließen

Das Schwerpunktbereichsstudium wird durch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.

Weitere Informationen

Formulare


Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Voraussetzung


Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

  • bestandene Zwischenprüfung
  • Leistungsnachweis in einem Schwerpunktbereich
  • weitere spezifische Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule

Gebühr


keine

Ablauf


  • Sie melden sich mit einem schriftlichen Antrag und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hochschule fristgerecht zur Prüfung an.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.

Erforderliche Unterlagen


  • schriftlicher Antrag
  • Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung, Leistungsnachweise).

Fristen


abhängig von der jeweiligen Hochschule

Bearbeitungsdauer


abhängig von der jeweiligen Hochschule

Weitere Kontaktmöglichkeiten


die jeweilige Hochschule

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise

Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
12.07.2023