Studium im Schwerpunktbereich abschließen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Weitere Informationen
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Voraussetzung
Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- bestandene Zwischenprüfung
- Leistungsnachweis in einem Schwerpunktbereich
- weitere spezifische Voraussetzungen der jeweiligen Hochschule
Gebühr
keine
Ablauf
- Sie melden sich mit einem schriftlichen Antrag und allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hochschule fristgerecht zur Prüfung an.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Nachweise über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. abgeschlossene Zwischenprüfung, Leistungsnachweise).
Fristen
abhängig von der jeweiligen Hochschule
Bearbeitungsdauer
abhängig von der jeweiligen Hochschule
Weitere Kontaktmöglichkeiten
die jeweilige Hochschule
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise
Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
12.07.2023
