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Aalfischerei abmelden

Wenn Sie die Aalfischerei in einem Gebiet einstellen möchten, müssen Sie dies unverzüglich der oberen Fischereibehörde mitteilen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


  • Wenn Sie die Aalfischerei einstellen, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Aalfischerei abmelden).
  • Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt an, ab wann die Aalfischerei eingestellt wird.
  • Nach der Abmeldung von der Aalfischerei wird die erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.

Weitere Informationen

Formulare


Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzung


Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.

Gebühr


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Ablauf


  • Sie melden die Aalfischerei bei der oberen Fischereibehörde ab.
  • In der Abmeldung sind die Kontaktdaten und die Registriernummer sowie Zeitpunkt der Abmeldung von der Aalfischerei anzugeben.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Register entfernt.

Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Abteilung Landwirtschaft

Referat L4, Fachgebiet Fischerei

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
12.06.2023