Aalfischerei anmelden
Zuständige Stelle
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
- Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie das vorher bei der oberen Fischereibehörde anzeigen und sich registrieren lassen.
- Die obere Fischereibehörde erfasst die Angaben der Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter Vergabe einer Registriernummer in einem Register.
Weitere Informationen
Formulare
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Voraussetzung
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Gebühr
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Ablauf
- Sie zeigen die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der oberen Fischereibehörde an.
- Sie geben an, ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind, in welchem Gebiet Sie fischen und ab wann Sie mit der Aalfischerei beginnen.
- Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den Antrag bei der oberen Fischereibehörde eingereicht haben.
- Sie erhalten eine Registriernummer.
Erforderliche Unterlagen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Fristen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Bearbeitungsdauer
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Abteilung Landwirtschaft
Referat L4, Fachgebiet Fischerei
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise
Wenn sich die Angaben nachträglich ändern oder wenn Sie die Aalfischerei einstellen (Löschung eines Berufsfischers als Aalfischer), muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
12.06.2023
12.06.2023
