Jahresmeldung Aalfang zusenden
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Aalfischerei beruflich ausüben, müssen Sie die Aalfischerei schriftlich/digital dokumentieren.
In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet und das Gewässer, das Gesamt-Fanggewicht der Aale, den Anteil der Blankaale sowie die Art und die Einsatzzeit der jeweils verwendeten Fanggeräte an.
Fassen Sie für die Jahresmeldung diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammen und übermitteln Sie diese an die obere Fischereibehörde.
Formulare
Voraussetzung
Sie müssen für die Aalfischerei registriert sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
Gebühr
Ablauf
- Sie fassen ihre Aalfischerei zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
- Sie übermitteln die Angaben an die obere Fischereibehörde.
- Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Meldungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt.
- Sie sind verpflichtet die der Meldung zugrundeliegenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Abteilung Landwirtschaft
Referat L4, Fachgebiet Fischerei
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 32a Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
- § 2a Absatz 4 Fischereiordnung des Landes Brandenburg (Bbg-FischO)
Hinweise
Sofern in mindestens einem Monat die Aalfischerei ausgeübt wurde, ist in jedem Fall ein Eintrag vorzunehmen.
Einträge sind für alle Monate erforderlich, in denen eine Aalfischerei tatsächlich stattgefunden hat, auch wenn kein Fangerfolg zu verzeichnen war. Dies dient der vollständigen Erfassung des Fangaufwandes in der Aalfischerei.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
12.06.2023
