Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Abschluss und Änderung eines Fischereipachtvertrages bedürfen der Schriftform.
Die Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre. Über Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entscheidet die Fischereibehörde.
Der Pächter hat der zuständigen Fischereibehörde den Abschluss und die Änderung eines Fischereipachtvertrages innerhalb eines Monats nach Abschluss anzuzeigen. Das Gleiche gilt für Unterpachtverträge.
Formulare
Einige untere Fischereibehörden bieten Muster-Pachtverträge an, die als Vorlage genutzt werden können.
Voraussetzung
Mindestpachtzeit beträgt zwölf Jahre. Über Ausnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entscheidet die Fischereibehörde.
Gebühr
Keine Gebühr erforderlich
Ablauf
Übersendung des schriftlichen Fischereipachtvertrags an die zuständige Fischereibehörde; anschließende Bestätigung des angezeigten Fischereipachtvertrages durch die Behörde.
Erforderliche Unterlagen
Fischereipachtvertrag oder Unterpachtvertrag in Schriftform
Fristen
Innerhalb eines Monats nach Abschluss oder Änderung eines Pachtvertrages.
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
§§ 11 und 12 Fischereigesetz für das Land Brandenburg
(BbgFischG)
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3, Referat 34
31.03.2023
