Fahrerlaubnis Neuerteilung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese neu beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen.
Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt.
Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:
- C
- C1
- CE
- C1E
- D
- D1
- DE
- D1E
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
VorkasseGesamtkosten für Antrag und Verwaltungsgebühren. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Untersuchung besonderer Anforderungen
- Führungszeugnis
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Fahrerlaubnisbehörde
Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes (Landkreis bzw. der kreisfreie Stadt)
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- §21 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Hinweise
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden. Wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Bundesministerium für Digitales (BMV)
21.07.2025
