Zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.
Formulare
Voraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen worden sind.
Gebühr
Keine
Ablauf
Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.
Jeder Prüfling wird durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden jährlich im März, Juni, September und Dezember statt. Die Klausuren werden durch eine Erst- und Zweitkorrektur korrigiert. Die mündliche Prüfung erfolgt zwei Monate nach der schriftlichen Prüfung. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist: Der Aktenvortrag in einem gewählten Berufsfeld nach § 27 Abs. 3 BbgJAO, und jeweils eine Prüfung in den Pflichtfächern (Strafrecht, Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht).
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Fristen
Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.
Bearbeitungsdauer
Das Prüfungsverfahren dauert etwa 3 Monate.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
Salzburger Straße 21 - 25
10825 Berlin
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
06.11.2023
