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Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs Entgegennahme

Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.

Gebühr


Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse

Ablauf


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Erforderliche Unterlagen


  • Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung, beispielsweise Entsorgung oder Verkauf
  • gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original)

Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
2-4 TAG

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

;

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV), Referat 15

Fachlich freigegeben am
31.01.2024;20.12.2023