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Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, benötigen Sie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde für Strahlenschutz als Nachweis Ihrer erworbenen Fachkunde.
Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abschließen. Anschließend können Sie mit weiteren Unterlagen eine Bescheinigung der Fachkunde beantragen.

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie verfügen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung.
  • Sie können die erforderliche praktische Erfahrung nachweisen.
  • Sie haben einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgeschlossen.

Gebühr


Abgabe
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse

Ablauf


  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

Erforderliche Unterlagen


  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).

Fristen


Geltungsdauer
5 JAHR

Der anerkannte Kurs oder Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
2-4 WOCHE

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

;

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV), Referat 15

Fachlich freigegeben am
31.01.2024;20.12.2023