Kampfmittelbelastung Überprüfung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.
Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen.
Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.
Weitere Informationen
Formulare
- Formulare: Antrag zur Überprüfung auf Kampfmittelbelastung
- Onlineverfahren möglich: ja (teilweise)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
Keine
Gebühr
Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800
Abgabe
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Vorkasse
Ablauf
Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:
- Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
- Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
- Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.
Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
- Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
- Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
- Betretungserlaubnis
Eigentumsnachweis
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
10 bis 12 Wochen
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
Fax: 033702/214200
Telefon Zentrale: 033702/2140
E-Mail: kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
§ 37a OBG
§ 13 BbgBO
Runderlass III Nr. 78/1994 vom 8. November 1994
Kampfmittelverordnung des Landes Brandenburg
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe im Rahmen des Ordnungsbehördengesetz
Hinweise
Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 zunächst befristet erweiterte Sonderregelungen gemäß des Ordnungsbehördengesetzes.
Ministerium des Innern und für Kommunales,
Referat 46
19.05.2020
