Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Durch eine Grundstückteilung können im Grundbuch einzelne oder mehrere Flurstücke eines Grundstücks zu einem neunen Grundstück umgebucht werden. Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure und die Vertreter der Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind befugt, bei Anträgen auf Teilung eines Grundstücks im Grundbuch die Unterschriften zu beglaubigen.
Die Zerlegung von Flurstücken im Liegenschaftskataster und die Teilung von Grundstücken im Grundbuch werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.
Formulare
Voraussetzung
Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie im Grundbuch eingetragen oder künftiger Eigentümer sind.
Gebühr
Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung
Ablauf
Voranfrage beim Grundbuchamt, Antrag formulieren, Beglaubigung des Antrags, Antragstellung beim Grundbuchamt, Teilung im Grundbuch eintragen
Erforderliche Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Abs. 1 Buchstabe Nr. 2 des Brandenburgischen Vermessungsgesetztes (BbgVermG)
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg – Referat 13
19.06.2024
