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Sorgeregister Ausstellung

Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

Formulare


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Voraussetzung


  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Gebühr


Kostenlos

Ablauf


Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.

  • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.

Erforderliche Unterlagen


Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Fristen


Keine

Bearbeitungsdauer


3 Tage bis 6 Wochen

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Zuständiges Jugendamt

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

Rechtsbehelf

Nicht vorgesehen


Fachlich freigegeben durch

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

;

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
19.10.2022;25.07.2024