Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
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Ausführliche Beschreibung
Bauordnungsrechtliche Vorschriften sind generell, d.h. für den Regelfall, formuliert.
Es kann je nach Bauvorhaben vorkommen, dass die strikte Anwendung der Vorschriften zum Beispiel zu unbeabsichtigten Härten oder unzweckmäßigen Lösungen führen würde. Für solche atypischen Fälle besteht zum einen die Möglichkeit, Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu beantragen, mit denen der Zweck der Vorschriften ebenso gut erreicht werden kann.
Sie müssen die Zulassung von Abweichungen schriftlich beantragen und begründen.
Über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften die Bauaufsichtsbehörde.
Unter welchen Voraussetzungen Abweichungen zugelassen werden können, kann § 67BbgBauO entnommen werden.
Soll von einer technischen Anforderung abgewichen werden, ist der Genehmigungsbehörde nachzuweisen, dass dem Zweck dieser Anforderung auf andere Weise entsprochen wird.
Formulare
Voraussetzung
Sie reichen einen begründeten Antrag auf Abweichung ein.
Gebühr
Für die Entscheidung über Abweichungen werden je Abweichungstatbestand Gebühren in Höhe von EUR 100 bis EUR 5 000 erhoben. Es können darüber hinaus für die Beteiligung von Nachbarn und die Anhörung Beteiligter weitere Gebühren anfallen.
Ablauf
Reichen Sie Ihren begründeten Antrag auf Abweichung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen zur Zulassung einer Abweichung gegeben sind.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Abweichung ist mit dem Formular „Bauantrag“ zu beantragen, zu begründen und ggf. in Bauzeichnungen darzustellen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Über isolierte Abweichungen wird in der Rege innerhalb von 6-12 Wochen entschieden. Es gibt keine Genehmigungsfiktion.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung - BbgBauGebO)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde ist Widerspruch und Klage möglich.
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
30.08.2024
