Fahrerlaubnis Erweiterung Um Begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
- Sie haben nachträglich auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten.
- Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.
Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren. Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:
- ein Bußgeld
- ein Punkt im Fahreignungsregister
- die Verlängerung der Probezeit
- die Anordnung eines Aufbauseminars
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
Um Ihre Fahrerlaubnis zum "Begleiteten Fahren ab 17" zu erweitern, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
- Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
- Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
- Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet, auch wenn Sie den Pkw führen.
- Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.
für Bewerber:
• Bei Erweiterung: Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis
• Mindestalter 17 Jahre (Antragstellung 6 Monate vorher möglich)
• ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
• Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B
• erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
für Begleitpersonen:
• Vollendung des 30. Lebensjahres
• Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
• zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
Gebühr
-
Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
-
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gebühr
7.7 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
VorkasseKosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung
Gebühr
3.3 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
VorkasseKosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
VorkasseKosten für die Überprüfung je Begleitperson
Ablauf
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
- gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- §21 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- §48a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Hinweise
Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
21.07.2025
