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Fördermittel für Vereine beantragen

In vielen Kommunen können Sie für Ihren eingetragenen rechtsfähigen Verein finanzielle, materielle oder beratende Förderungen erhalten.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und zu fördern. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:

• finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied

• materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen und

• beratende Förderungen z.B. Unterstützung bei der Beantragung von Förderprogrammen.

Die Höhe und Art der Förderung ist individuell.

Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag von der zuständigen Stelle ausgezahlt, die materielle Leistung oder beratende Tätigkeit erbracht.

Bei einer materiellen Leistung kann eine Dokumentation anhand eines Protokolls erfolgen.

Eine beratende Tätigkeit, welche sich auf das Ausfüllen eines Antrages bezieht kann bereits vor der Antragstellung erfolgen.

Die Kommune fordert im Nachgang einen Fördermittelnachweis.

Formulare


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Voraussetzung


• Sitz des Vereins in der Kommune

• im Vereinsregister gemeldet

• Verein darf nicht ohne sachlichen Grund zukünftige und aktuelle Mitglieder diskriminieren

Gebühr


Es fallen keine Kosten für die Beantragung an.

Ablauf


• Der Antrag muss schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

• Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen oder digitalen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen


  • Antrag und ggf. weitere Unterlagen sowie Nachweise notwendig
  • wenn notwendig, separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
  • Einreichung einer aktuellen Vereinssatzung
  • Belehrung Subventionsbetrug

Fristen


Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden. Die Antragsfrist richtet sich je nach Richtlinie der Kommune.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungszeit variiert je nach Eingang und Haushaltslage somit kann keine definierte Bearbeitungszeit festgelegt werden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landkreise, kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Kulturförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

Sportförderrichtlinie der jeweiligen Kommune

 

Rechtsbehelf

Widerspruch ist mit Begründung zulässig

Hinweise

Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.

Es dürfen keine Vereinsaktivitäten gefördert werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.


Fachlich freigegeben durch

Amt Niemegk

Fachlich freigegeben am
11.11.2024