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Finanzielle Fördermittel für Vereine auszahlen

Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt. Nach Zugang eines positiven Förderbescheides, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle zwecks Mittelabruf.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Sie haben eine finanzielle Förderung bei der zuständigen Kommune beantragt.

Nach Bewilligung des Fördermittelantrages, wird der festgesetzte Betrag zwecks Mittelabruf von der zuständigen Stelle ausgezahlt.

Anschließend muss ein Fördermittelnachweis erbracht werden.

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie müssen die Unterlagen vollständig einreichen.
  • Der eingereichte Antrag muss rechtsgültig unterschrieben sein.
  • Falls notwendig muss ein separater Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden.

Gebühr


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Ablauf


Die finanzielle Förderung wird Ihnen mit Bewilligung des Antrages ausgezahlt oder es bedarf eines separaten Antrags auf Auszahlung. Dies ist in der jeweiligen kommunalen Satzung/Richtlinie festgehalten.

Erforderliche Unterlagen


  • Angaben zur Bankverbindung falls noch nicht mit der Antragsstellung übermittelt
  • ggf. Nachweise über getätigte Ausgaben

Fristen


Fristen können sich je nach Fördergeber und Förderprogramm unterscheiden.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landkreise, kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

§ 46 Absatz 4 der BB Kommunalverfassung

kommunale Satzung/Richtlinie der jeweiligen Kommune

 

Hinweise

Unrechtmäßig ausgezahlte bzw. verwendete Mittel können von der Kommune zurückgefordert werden.

Es dürfen keine Vereinsaktivitäten bezuschusst werden, welche politischen Zielen oder Zwecken dienen.


Fachlich freigegeben durch

Amt Niemegk

Fachlich freigegeben am
11.11.2024