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Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage Entgegennahme

Das Errichten, Stilllegen oder wesentliche Ändern einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) müssen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie eine

  • Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
  • sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
  • eine Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


Sie weisen mit den erforderlichen Unterlagen nach, dass Ihre Anlage die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhält.

Gebühr


Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse

Abgabe
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
VorkasseLand Brandenburg

Ablauf


  • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst für den Antrag.
  • In jedem Fall prüft die Behörde Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
  • Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

Erforderliche Unterlagen


  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

Fristen


Die Anzeige richten Sie mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online an die zuständige Behörde.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
2-4 WOCHE

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein;

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
05.07.2023;11.09.2024