Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.
Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden
Formulare
Voraussetzung
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Gebühr
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Ablauf
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Erforderliche Unterlagen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Fristen
Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die Gemeinden
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
09.10.2024
