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Verbot der Beseitigung oder Beschädigung geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

Wenn Sie einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk vornehmen wollen, stellen Sie einen Antrag in Ihrer Gemeinde für eine Ausnahmegenehmigung der Baumschutzsatzung.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie auf Ihrem öffentlichen oder privaten Grundstück einen geschützten Baum fällen, stark zurückschneiden oder Eingriffe in das Wurzelwerk (u.a. Abgrabungen, Aufschüttungen, Wurzeltrennungen) vornehmen wollen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Maßnahmen an geschützten Bäumen sind grundsätzlich an Auflagen gebunden. Diese beinhalten den Zeitraum der genehmigten Maßnahmen sowie Aussagen zur Ersatzpflanzung (Baumart, Baumstückzahl, Baumqualität) beziehungsweise der Zahlung einer Ausgleichsabgabe.

Maßgeblich sind im Detail die jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden

Formulare


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Voraussetzung


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Gebühr


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Ablauf


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Erforderliche Unterlagen


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Fristen


Nach Maßgabe der jeweiligen Baumschutzsatzungen der Gemeinden.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Die Gemeinden

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Baumschutzsatzungen der Gemeinden in den Webseiten der Gemeindeverwaltungen

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
09.10.2024