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Hundesteuerermäßigung beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung der Hundesteuer möglich.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Zahlungsdaten

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Ausführliche Beschreibung


Leistung Hundesteuerermäßigung beantragen

- Antrag schriftlich, online oder persönlich in der Verwaltung
- Angaben zum Hund sowie zum Halter/-in notwendig
- Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (siehe jeweilige Hundesteuersatzung) z.B.:

- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt

- Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen

- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen

- geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde

- Ermäßigung erfolgt unter Erbringung entsprechender Nachweise

- zuständige Stellen: kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden

Formulare


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Voraussetzung


Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:

- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt;

- Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen;

- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen sowie

- geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde.

Die Ermäßigung erfolgt ausschließlich unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen.

Gebühr


keine

Ablauf


Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine dauerhafte oder zeitlich begrenzte Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Ermäßigung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung. Die Ermäßigungsdauer ist vom erbrachten Nachweis abhängig.

Erforderliche Unterlagen


  • Antrag auf Hundesteuerermäßigung
  • grundsätzlich müssen je nach Ermäßigungsgrund Unterlagen vorgelegt werden, z.B.:
    • Kaufnachweis vom Tierheim, Tierschutz, etc.
    • Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck
    • Kopie vom Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid etc.

Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
2-4 WOCHE

Weitere Kontaktmöglichkeiten


kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Satzungsrecht der jeweiligen Kommune

Rechtsbehelf

Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerermäßigung.

Hinweise

Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer erneuern.


Fachlich freigegeben durch

Fontanestadt Neuruppin

Fachlich freigegeben am
19.12.2024