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Semesterbeitrag Erhebung

Die Zahlung des Semesterbeitrags

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Studierende müssen für jedes Studiensemester einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser kann an jeder Hochschule etwas unterschiedlich sein. 

Der Beitrag setzt sich in der Regel zusammen aus:

  • Immatrikulations- und Rückmeldegebühr
  • Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
  • Beitrag für die Studierendenvertretung
  • Sozialbeitrag zum Studierendenwerk
  • gegebenenfalls Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, Fahrradverleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) mit den jeweiligen Anbietern)

Üblicherweise erhalten Sie genaue Informationen von Ihrer Hochschule: Die Zahlung des Semesterbeitrags ist erforderlich, damit Sie sich erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden können.  

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.

Formulare


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Voraussetzung


Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Einschreibung die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags notwendig.

Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen Sie Ihre Einschreibung in jedem Semester bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.

Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag zuzüglich einer rechtlich vorgegebenen Säumnisgebühr nachzahlen.

Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Möglicherweise droht Ihnen dann die Exmatrikulation.

Gebühr


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Ablauf


  • Der Semesterbeitrag ist fristgerecht und in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der jeweiligen Hochschule zu überweisen.
  • Bei einer Überweisung müssen im Betreff die erforderlichen Angaben gemacht werden, zum Beispiel die Matrikel-, Bewerbungs- oder Rechnungsnummer, der Namen und gegebenenfalls das aktuelle Semester.

Erforderliche Unterlagen


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Fristen


Über die Fristen zur Zahlung des Semesterbeitrags informiert Sie Ihre Hochschule. Bitte beachten Sie, dass Sie den Semesterbeitrag rechtzeitig zahlen müssen, um für das nächste Semester rückgemeldet und eingeschrieben zu sein.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


die jeweilige Hochschule

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Zahlung eines Semesterbeitrags ist kein Widerspruch möglich.

Hinweise

Hinweise zum Bezahlverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
27.05.2024