Erklärung aus dem Organspende-Register abrufen
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Ausführliche Beschreibung
Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in das Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen können. Berechtigte Institutionen wie Entnahmekrankenhäuser können auf Ihre Erklärung zugreifen, wenn geklärt werden muss, ob Sie Ihre Organe oder Gewebe spenden möchten.
Wenn Sie bereits Ihre Erklärung abgegeben haben, können Sie diese im Organspende-Register abrufen. Dazu benötigen Sie die Erklärungs-ID, die Sie nach Ihrer erstmaligen Erklärung als PDF herunterladen konnten und per E-Mail erhalten haben. Die Erklärungs-ID ist eine siebenstellige Kombination aus Nummern und Zeichen. Nach Abruf Ihrer Erklärung haben Sie die Möglichkeit, diese zu ändern oder zu löschen.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Sie haben eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abgegeben.
- Sie haben Zugriff auf Ihre Erklärungs-ID, die Sie nach Abgabe Ihrer Erklärung erhalten haben.
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
Sie können Ihre Erklärung im Organspende-Register online abrufen:
- Rufen Sie das Organspende-Register auf und wählen Sie "Erklärung abrufen" aus.
-
Sie müssen sich identifizieren. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Auf dem Smartphone: Sie identifizieren sich mithilfe der AusweisApp, die Ihr elektronisches Ausweisdokument ausliest.
- Auf dem Computer: Sie identifizieren sich mithilfe der AusweisApp und einem Smartphone oder Kartenlesegerät, das Sie an den Computer anschließen. Das Smartphone mit AusweisApp oder das Kartenlesegerät liest Ihr elektronisches Ausweisdokument aus.
- Geben Sie Ihre siebenstellige Erklärungs-ID ein. Im Anschluss können Sie Ihre Erklärung einsehen, ändern und löschen.
Erforderliche Unterlagen
-
eID-Mittel zur Identifizierung
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder
- elektronischer Aufenthaltstitel oder
- eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
29.08.2024
