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Hinweise auf Kartellrechtsverstöße übermitteln

Wenn Sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht haben, können Sie diese als Eingabe oder Beschwerde an das Bundeskartellamt übermitteln.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per

  • Online-Formular,
  • Post,
  • Telefon oder
  • E-Mail

an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Weitere Informationen

Formulare


  • Formulare: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzung


  • keine

Gebühr


  • keine

Ablauf


Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

  • Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
    • Online-Formular,
    • Brief (per Post),
    • Telefon oder
    • E-Mail
  • Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
  • Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
  • Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von

  • Kartellen oder
  • Machtmissbräuchen

führen könnten, können Sie dafür das  anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).

Erforderliche Unterlagen


  • keine

Fristen


  • keine

Bearbeitungsdauer


  • Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Fachlich freigegeben am
18.08.2020