Angebot zum Kauf von Magermilchpulver aus Interventionsbeständen abgeben
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
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Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Aufgrund von Maßnahmen zur Marktregulierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (EU) lagert Magermilchpulver in deutschen Interventionslagern.
Wenn Sie ein Interesse am Kauf von Magermilchpulver aus diesen Beständen haben, reichen Sie hierzu ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Sie handeln mit Magermilchpulver.
- Die Voraussetzungen für das Einreichen von Angeboten sowie für die Kauf- und Übernahmeabwicklung können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
Die EU-Kommission eröffnet den Verkauf von Magermilchpulver aus Interventionsbeständen per Verordnung.
Das Angebot für den Kauf können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.
Angebot online einreichen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Formular online ab. Alternativ können Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Angebot per Fax oder Post einreichen:
- Laden Sie das Angebots- und das Sicherheitsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
- Füllen Sie die Formulare aus.
- Senden Sie diese mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per Fax oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihr Angebot und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- eine Angebotsbestätigung oder
- eine Ablehnung.
Erforderliche Unterlagen
- Angebotsformular
- Sicherheitsformular
- Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Fristen
Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- Kapitel III Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission vom 18. Mai 2016
- Artikel 2 Absatz 1 und 33 Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission vom 18. Mai 2016
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
04.10.2024
