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Neuausstellung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Wenn Sie Ihre Fluglizenz neu ausstellen lassen möchten, können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Neuausstellung Ihrer Lizenz für Pilotinnen oder Piloten beantragen. Mit der neuausgestellten Lizenz erhalten Sie die erneute Berechtigung der kommerziellen Nutzung und Steuerung von bestimmten Luftfahrzeugkategorien.

Um eine Lizenz zu beantragen, müssen Sie den Grund für Ihren Antrag nennen. Sie können zwischen folgenden Begründungen wählen:

  • Kürzung der Gültigkeit von Berechtigungen
  • Verlustanzeige 
  • Änderung der Anschrift
  • Auf der Lizenz sind keine handschriftlichen Eintragungen mehr möglich
  • keine Angabe von Gründen

Die Neuausstellung kann in Vertretung beantragt werden.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie können mit mindestens einer der folgenden Begründungen die Neuausstellung Ihrer Lizenz beantragen:
    • Kürzung der Gültigkeit von Berechtigungen
    • Verlustanzeige
    • Änderung der Anschrift
    • auf der Lizenz sind keine handschriftlichen Eintragungen mehr möglich
    • keine Angabe von Gründen
  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat,
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.

Gebühr


Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse

Ablauf


Sie können die Neuausstellung Ihrer Pilotenlizenz online beziehungsweise beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das Organisationskonto Bund (bund.ID).
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Senden Sie im Anschluss Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben – mit Ausnahme der Neuausstellung bei einer Verlustanzeige – können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die neuausgestellte Lizenz per Post.

Erforderliche Unterlagen


  • Hauptantrag auf Neuausstellung

Welche weiteren Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von dem Grund Ihres Antrags ab:

für eine Kürzung:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)

bei einem Verlust:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebescheinigung

bei der Mitteilung einer Änderung der Anschrift:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie Ihres Personalausweises

wenn bei der Lizenz keine weiteren handschriftlichen Eintragungen mehr möglich sind:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)

bei einem Antrag ohne Gründe:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)

wenn die Erklärung nicht abgegeben werden kann:

  • Anlagen zur Erklärung

wenn bei der Vertretung keine Vollmacht vorliegt:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

bei Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
1-3 WOCHE

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am
04.04.2023