Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
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Anfahrt und Barrierefeiheit
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Um am internationalen Sprechfunkverkehr teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Vermerk in Ihrer Pilotenlizenz, der ihre Sprachkenntnisse nachweist.
Mit dem Eintrag eines Sprachvermerks genehmigt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Nutzung der eingetragenen Sprache im internationalen Flugverkehr.
Sie können mehrere Sprachvermerke eintragen lassen.
Der Sprachvermerk kann in Vertretung beantragt werden.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
-
Sie sind
- eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
- eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
- Sie haben alle erforderlichen Sprachprüfungen bestanden.
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Vorkasse
Ablauf
Den Eintrag eines Sprachvermerks in die Pilotenlizenz können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Senden Sie Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von den eingetragenen Sprachvermerken in der Lizenz abrufen.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Prüfberichtes der absolvierten Sprachprüfung
- Nachweis, dass die anerkannte Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen (language testing organisation) dazu durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz berechtigt ist
- Kopie der Anerkennung der Prüfungsberechtigung der sprachprüfenden Person
- Erklärung zu Sprachkenntnissen Deutsch
bei einer Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- ausgefülltes Formular zur Erklärung über Strafsachen
bei der Kostenübernahmeerklärung durch die bevollmächtigte Person:
- Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
3-6 WOCHE
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das LBA gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 125 Verordnung über Luftpersonal (LuftPersV)
- Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Anhang I, Teil-FCL, Abschnitt A, Sprachkenntnisse FCL.055
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
04.04.2023
