Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.
Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.
Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.
Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
- Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.
Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.
Erforderliche Unterlagen
Hauptantrag „Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV“ beziehungsweise Antrag „Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV“
Fristen
Antragsfrist
8 TAG
Die Meldung muss spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn erfolgen. Falls Sie aktuell noch nicht alle luftrechtlich erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, müssen Sie, sobald diese vorliegen — ebenfalls über das Formular — eine Folgemeldung für den Bewerber oder die Bewerberin einreichen. Die Frist gilt spätestens bis zum ersten Alleinflug.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
3 TAG
Die Eintragung der Daten in die Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts erfolgt in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- keine
Hinweise
Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
03.11.2023
