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Interesse an der Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO bekunden oder eine Änderung melden

Wenn Sie praktische Prüfungen für den Erwerb einer Lizenz oder einer Instrumentenflugberechtigung als Prüferin oder Prüfer abnehmen möchten, können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt die Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO des Luftfahrt-Bundesamtes beantragen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Sie möchten praktische Prüfungen für den Erwerb von Lizenzen oder Berechtigungen im Rahmen der Ausbildung an einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) durchführen? Dann müssen Sie dem Prüfer-Pool der entsprechenden ATO zugeordnet sein.

Der Prüfer-Pool ist eine Liste von Prüferinnen und Prüfern, die zur Abnahme von praktischen Prüfungen an einer ATO berechtigt sind. Diese Liste ist tagesaktuell.

Die Eintragung in den Prüfer-Pool berechtigt Sie für die Abnahme von praktischen Prüfungen zum Erwerb

  • der Berufspilotenlizenz (CPL),
  • der Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL),
  • einer Instrumentenflugberechtigung (IR).

Wenn Sie in den Prüfer-Pool eingetragen sind und sich Ihre Daten ändern, können Sie die Änderung oder Löschung dieser Eintragung beantragen.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
    • Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Interesse an der Aufnahme in den Prüfer-Pool einer ATO bekunden oder eine Änderung melden können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.

Erforderliche Unterlagen


  • Formular FV.GP-Prüferbestimmung-01/1 (Rev. 1) (Interessenbekundung)
  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
2-4 WOCHE

Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am
10.11.2023