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Zum Prüfer-Auffrischungslehrgang anmelden

Wenn Ihre Prüferberechtigung abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt für einen Auffrischungslehrgang anmelden, um Ihre Prüferberechtigung zu verlängern oder zu erneuern.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Ihre Prüferberechtigung in den kommenden 12 Monaten abläuft und Sie diese verlängern oder erneuern möchten, müssen Sie an einem Auffrischungslehrgang teilnehmen. Zur Teilnahme am Lehrgang müssen Sie sich vorab anmelden.

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


  • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).
  • Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Prüferberechtigung (bei Verlängerung) oder dies gewesen (bei Erneuerung).

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Für die Teilnahme an dem Auffrischungslehrgang für Prüferinnen und Prüfer können Sie sich online anmelden:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie die Anmeldung online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt.  Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

Erforderliche Unterlagen


  • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Fristen


Der Prüfer-Auffrischungslehrgang muss innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Prüferberechtigung absolviert werden.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
2-8261 WOCHE

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Ablaufdatum der Prüferberechtigung sowie der Auslastung der Lehrgänge und kann daher im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am
09.11.2022