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Umschreibung eines Long-Range-Certificates (LRC) beantragen

Sie besitzen einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist? Dann können Sie eine Ausstellung eines LRC ohne Prüfung beantragen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKWFunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Um das allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC ist, können Sie die Ausstellung eines LRC ohne Prüfung beantragen.

Für die Antragsstellung muss das Funkzeugnis ABZ im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen. Bei Vorlage eines anderen anerkannten Befähigungsnachweises oder Funkzeugnisses muss die Gleichwertigkeit mit den Anforderungen an das LRC uneingeschränkt gegeben sein.

Nicht gleichwertig sind unter anderem:

  • UBZ (UKWBetriebszeugnis für Funker)
  • Seefunkzeugnis 1. und 2. Klasse
  • allgemeines Seefunkzeugnis
  • allgemeines Sprechfunkzeugnis
  • UKWSprechfunkzeugnis

Für die Ausstellung eines LRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu können.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Sie verfügen über ein gleichwertiges anerkanntes Funkzeugnis, wie zum Beispiel das allgemeine Betriebszeugnis für Funker (ABZ).

Gebühr


Gebühr
47.84 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorkasse1Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand ins Ausland.

Ablauf


Den Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ohne Prüfung können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Reichen Sie Ihr Passbild sowie das umzuschreibende Funkzeugnis im Original oder als beglaubigte Kopie per Post beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ein.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DSV.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Internetseite des DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post an den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV).
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Erforderliche Unterlagen


  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • aktuelles Passbild
  • anerkanntes Funkzeugnis, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das LRC gültig ist, zum Beispiel allgemeines Betriebszeugnis für Funker (ABZ) im Original oder als beglaubigte Kopie

Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
3-5 WOCHE

Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Umschreibung.
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Hinweise

Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Ersatzausfertigung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am
07.08.2024