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Personen, die im Aufnahmeverfahren eingereist sind, höherstufen

Wenn Sie im Wege des Aufnahmeverfahrens nach Deutschland eingereist sind und den Status als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler oder als einbezogene Ehegattin oder einbezogener Ehegatte oder Abkömmling nicht erhalten haben, kann auf Antrag diese Einstufung überprüft werden.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wurde Ihr Status zunächst in einer Erstaufnahmestelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und eventuell in einem Bescheinigungsverfahren des Bundesverwaltungsamtes oder eines Landes (bis 2004) überprüft. Wenn Sie nun - womöglich nach Jahren - geltend machen, doch falsch eingestuft worden zu sein, kann dieses Begehren je nach Rechtslage und Verfahrensgang

  • ein Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids,
  • ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens des Aufnahme- oder Bescheinigungsverfahrens oder
  • ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung

sein.

Weitere Informationen

Formulare


  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja

Voraussetzung


  • Falsche oder keine Entscheidung über Ihren Aufnahme- oder Bescheinigungsantrag
  • Möglichkeit der Geltendmachung dieses Fehlers trotz Rechtskraft und Zeitablaufs

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Die Höherstufung können Sie formlos schriftlich oder online beantragen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Das Bundesveraltungsamt wird auf Ihren formlosen Antrag hin die früheren Verfahrensakten beiziehen, Ihr Antragsbegehren auslegen und über den Antrag entscheiden.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.

Da das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass über Bescheinigungsanträge nach dem Recht zum Zeitpunkt der Einreise zu entscheiden ist, werden die Anträge in aller Regel (über 99 Prozent) abgelehnt.

Erforderliche Unterlagen


keine

Fristen


  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Monate. Bestehende Rückstände bei den Ablehnungen können die Entscheidung weiter verzögern.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Fachlich freigegeben am
13.06.2022