Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person müssen Sie sich unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen.
Bei Bedarf können Sie die KSK kontaktieren. Die KSK
- informiert Sie über die Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
- klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Versicherung auf und
- berät Sie bei der Anmeldung.
Darüber hinaus berät Sie die KSK auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:
- Ist die Künstlersozialversicherung eine Pflichtversicherung?
- Wie können Sie sich über die KSK versichern?
- Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Sind Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig?
- Wie hoch sind die Beiträge und Kosten?
- Welche Leistungen erbringt die KSK?
- Welche Vorteile hat die KSK?
- Gibt es Sonderregelungen für Berufsanfänger?
- Können Sie nebenbei noch eine andere selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung ausüben?
- Wann können Sie sich als Student über die KSK versichern?
- Können Sie eine private Krankenversicherung wählen?
- Wann und wie können Sie sich bei der KSK anmelden?
Künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen. Ein Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanzieren die andere Beitragshälfte.
Weitere Informationen
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
Sie sind noch nicht bei der KSK als künstlerisch oder publizistisch selbständige tätige Person angemeldet.
Gebühr
Für Sie fallen keine Kosten an.
Ablauf
Kontaktieren Sie die KSK:
- Stellen Sie der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder
- fordern Sie per E-Mail Informationen zur Künstlersozialversicherung an.
- Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 13 und 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
- In Verbindung mit §§ 1 bis 20 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- § 47 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
22.11.2021
