Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
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Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.
Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der KSK:
- Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
- Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
- Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht haben.
Weitere Informationen
- Informationen zur Künstlersozialversicherung und zur Altersrente auf der Internetseite der Künstlersozialkasse (KSK)
- PDF-Formular zur Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 4 Nr. 5 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
- Sie sind aktuell über die KSK versicherungspflichtig.
- Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
- Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.
Gebühr
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Ablauf
Wenn Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten beziehungsweise beantragt haben:
- Informieren Sie die KSK formlos darüber, dass Sie den Rentenantrag gestellt haben.
- Beantworten Sie gegebenenfalls umgehend Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der KSK.
-
Reichen Sie so schnell wie möglich eine Kopie des Rentenbescheides bei der KSK ein.
- Die KSK stellt auf ihrer Internetseite zu diesem Zweck ein PDF-Formular zur Verfügung.
- Laden Sie das PDF-Formular herunter.
- Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit der Kopie Ihres Rentenbescheides per Post an die im Formular angegebene Adresse der KSK.
- Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Änderungen Ihrer Versicherungspflicht.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers
Fristen
Informieren Sie die KSK unverzüglich über Ihren Rentenantrag.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen, wenn alle Unterlagen und Angaben vorliegen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- § 50 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
- § 243 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Nicht alle Rentenbezüge haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid entnehmen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
25.11.2021
