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Steuerliche Folgen bei Aufgabe der Selbstnutzung Ihrer geförderten Wohnung

Geben Sie Ihr Wohneigentum auf oder Sie nutzen die steuerlich geförderte Immobilie nicht mehr selbst, wird Ihr Wohnförderkonto aufgelöst und Sie müssen den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag versteuern.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst.

Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt.

Sollten Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen oder das Eigentum daran aufgeben, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst.

Den sich daraus ergebenden Auflösungsbetrag müssen Sieversteuern.

Ihr Wohnförderkonto wird allerdings nicht sofort aufgelöst, wenn Sie zum Beispiel

  • die Selbstnutzung Ihrer Immobilie innerhalb von 5 Jahren wieder aufnehmen,
  • nach Aufgabe der Selbstnutzung eine gleichwertige Reinvestition für eine andere Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist vornehmen oder
  • aufgrund von Krankheit oder Pflege das begünstigte Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen können, Sie aber Eigentümerin oder Eigentümer bleiben.

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


  • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beiträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
  • Sie nutzen Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst.
  • Sie geben Ihr Eigentum an Ihrer steuerlich geförderten Immobilie auf.

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


  • Sie melden der ZfA oder Ihrem Anbieter, dass Sie Ihr Wohneigentum nicht mehr selbst nutzen oder Ihr Eigentum daran aufgegeben haben.
  • Ihr Wohnförderkonto wird aufgelöst.
  • Die ZfA berechnet den Auflösungsbetrag und sendet Ihnen darüber einen Bescheid.
  • Die ZfA informiert Ihren Anbieter und das für Sie zuständige Finanzamt.

Erforderliche Unterlagen


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Fristen


Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
0-4 WOCHE

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am
27.03.2024