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Zollkontrolle – Einfuhrverbote

Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführe...

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

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Öffnungszeiten

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

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Barrierefreiheit

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Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Trotz Erleichterungen bei der Abfertigung von Waren im persönlichen Gepäck können Sie nicht alle Waren und Produkte uneingeschränkt im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitführen. Die Zollbehörden überwachen die Einfuhrbeschränkungen und Verbote und führen entsprechende Kontrollen durch.

Für private Einfuhren bestehen insbesondere in folgenden Bereichen Verbote und Beschränkungen:

  • Artenschutz;
  • Arzneimittel;
  • Betäubungsmittel;
  • Feuerwerkskörper;
  • gefährliche Hunde (Kampfhunde);
  • Lebensmittel;
  • nachgeahmte Waren (Produktpiraterie);
  • sanitärer Pflanzenschutz (z. B. Kartoffeln);
  • Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt;
  • Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornographie);
  • Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte);
  • Waffen und Munition (Sportwaffen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände).

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


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Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Informations- und Wissensmanagement der Zollverwaltung
Zentrale Auskunftsstelle
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Telefon: 0351 44834-510
Fax: 0351 44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

die jeweilige Zollstelle

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am
20.07.2017