Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware innerhalb der EU über das Unionsversandverfahren online beim Zoll nachverfolgen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
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Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zum Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystem (ATLAS) auf der Internetseite des Zolles
- Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS auf der Internetseite des Zolles
- Merkblatt der Generalzolldirektion zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2020
- Informationen zum Unionsversandverfahren und zum gemeinsamen Versandverfahren sowie den Vereinfachungen auf der Internetseite des Zolles
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen
- Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.
Gebühr
Sie haben keine Kosten zu tragen.
Ablauf
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Seite "ATLAS Internet-Versandanmeldung" auf und wählen Sie die "Statusauskunft Versandanmeldung".
- Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre EORI-Nummer eingeben müssen.
Erforderliche Unterlagen
- sendungsbezogene Referenznummer (Master Reference Number, MRN)
- EU-weite Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer)
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Sie können den Status Ihrer Versandvorgänge unverzüglich abrufen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 226 Absatz 1 Zollkodex der Union (EU-Verordnung 952/2013)
- Artikel 227 Absatz 1 Zollkodex der Union (EU-Verordnung 952/2013)
Rechtsbehelf
Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Bundesministerium der Finanzen
04.05.2021
